Die Gehälter in Geislingen an der Steige

Die Stadt Geislingen an der Steige liegt im Bundesland Baden-Württemberg und gehört zum Landkreis Göppingen. Zur Kreisstadt beträgt die Entfernung 15 Kilometer; 27 km sind es bis Ulm. Das Bildungswesen der Stadt weist zwei Gymnasien und zwei Realschulen auf, sowie alle anderen Schulen, die ein dreigliedriges Schulsystem erfordert. Zudem ist Geislingen Standort der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, sowie dreier beruflicher Schulen. Über die Bundesstraßen B10 und B466 ist die Stadt gut an das deutsche Verkehrsnetz angebunden. Des Weiteren sorgen Züge, Stadtbusse und Regionalbuslinien für einen flexiblen Personenverkehr. In der Geislinger Wirtschaft finden sich neben dem Gefüge aus Handwerk und Einzelhandel auch große Unternehmen, wie zum Beispiel eine Metallwarenfabrik.

Das Durchschnittsgehalt für Gießereimechaniker - Maschinenformguss in Geislingen an der Steige beträgt 3.537,14 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 3.428,57 € 3.645,71 € 3.537,14
Netto € 2.106,17 € 2.250,50 € 2.178,34

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Die Gehäter Gießereimechaniker - Maschinenformguss basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Altötting € 1.690,29
Amstetten (Württemberg) € 3.542,86
Arnsberg, Westfalen € 2.800,00
Aschaffenburg € 3.027,14
Bonn € 3.314,29
Brühl, Rheinland € 2.275,00
Chemnitz, Sachsen € 950,00
Dillingen / Saar € 2.985,75
Emsdetten € 1.230,69
Esslingen am Neckar € 4.000,00
Freiberg, Sachsen € 2.058,75
Garching bei München € 930,29
Geislingen an der Steige € 3.428,57
Giesen bei Hildesheim € 1.884,71
Gütersloh € 2.312,57
Helmstedt € 2.082,17
Homburg (Saar) € 2.878,94
Lüdinghausen € 802,75
Meuselwitz, Thüringen € 1.616,28
Mülheim an der Ruhr € 3.045,71
Neunkirchen / Saar € 2.359,00
Schwandorf, Bayern € 4.800,00
Schwerte € 1.245,83
Ueckermünde € 736,88
Zorge € 3.027,57



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden